Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG:
Bei Scheidung und Trennung sind Eltern minderjähriger Kinder verpflichtet (§ 95 Abs. 1a AußStrG) eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Den Eltern werden in dieser Beratung die speziellen Bedürfnisse der Kinder bei Trennung und Scheidung näher gebracht, und auf Gefahren und Risiken wird hingewiesen. Auf spezielle Fragen und Themen gehe ich selbstverständlich ein. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, wenn die Eltern diese Beratung gemeinsam in Anspruch nehmen, eine Einzelberatung ist selbstverständlich auch möglich. Der Termin wird individuell (auch am Abend ) vereinbart. Für die Einzelberatung (60 Minuten) werden 60,-- Euro-, und für die Paarberatung (90 Min.) werden 105,-- Euro verrechnet (inkl. Bescheinigung).
"Zu einer Beziehung kann man nicht für eine Person alleine etwas beitragen. Was immer Sie tun, nützt beiden oder keinem."